Da ich in einer Privatpraxis arbeite, behandle ich hauptsächlich privatversicherte PatientInnen.
Die Termine finden nur nach Absprache statt.
Erkundigen Sie sich bitte bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt und ob Testdiagnostik und probatorische Sitzungen übernommen werden. Bestenfalls fordern Sie die notwendigen Anträge und Formulare für die Bewilligung direkt an.
Die Behandlung beginnt dann mit der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde ("Erstgespräch"). In der Sprechstunde werden u.a. die Indikation für eine ambulante Psychotherapie geprüft und erste Verdachtsdiagnose(n) gestellt. In den danach folgenden probatorischen Sitzungen werden Testdiagnostik durchgeführt und Behandlungsziele vereinbart, bevor dann die eigentliche Therapie beantragt wird.
Privatversicherte/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen zahlen psychotherapeutische Gespräche. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Versicherung vor dem Erstgespräch.
Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es ist auch möglich, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Die Abrechnung richtet sich dabei ebenfalls nach GOP.
Gesetzlich Versicherte
Da es sich um eine Privatpraxis ohne Kassensitz handelt, ist die Behandlung von gesetzlich Versicherten nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
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